EU-Führerschein und Fahrerlaubnisrecht


Urteile I Beiträge I Gesetze/Verordnungen I Anwaltsdatenbank

Zurück zum Inhaltverzeichnis I  weiter zur "Fahrerlaubnisregister"

IV.2. Verkehrszentralregister

Seit dem 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im Verkehrszentralregister. Auskunft erteilt das

Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen.

Anerkannt werden

  • die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
  • der Personalausweis, der Paß oder der behördliche Dienstausweis oder deren amtlich beglaubigte Ablichtung oder
  • die Geburtsurkunde.
Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.

Suche im Forum nach: