Verkehrsrecht

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Unzulässige Klauseln bei der Gebrauchtwagengarantie

In einer Entscheidung vom 14.10.2009 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt, die eine formularmäßige Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen haben. Wird dem Käufer darin die Obliegenheit auferlegt, die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nur in der Werkstatt des Verkäufers durchzuführen und im Fall von Unzumutbarkeit eine Freigabegenehmigung des Verkäufers einzuholen, liegt eine unangemessene Benachteiligung des Käufers vor. Als Rechtsfolge ist die entsprechende Klausel unwirksam. Dies gilt auch für Klauseln, die vorsehen, dass die Garantieleistung erst dann fällig wird, wenn eine Rechnung über die bereits durchgeführte Reparatur vorgelegt wird.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Florian Schlenker, Stuttgart