Auszüge aus dem Bussgeld- und Punktekatalog


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Alkohol am Steuer

Achtung Promille!

Empfohlenes Buch, wenn der Führerschein wegen Alkohol abgenommen wurde:
Promillefahrt mit Folgen. Was tun, wenn der Führerschein weg ist?
Promillefahrt mit Folgen. Was tun, wenn der Führerschein weg ist?
von Carmen Liebs
173 Seiten
Rowohlt Taschenbuch (2000)
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Der Journalistin Carmen Liebs wurde nach einem Unfall unter Alkoholeinfluß der Führerschein genommen. In diesem Buch beschreibt sie ihren Weg zurück zum Führerschein.

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen:
Tatbestand Bußgeld in EUR Punkte
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. 250 € ··

Alkoholgehalt im Blut Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn es zu einem Unfall kommt
Ab 0,3 ‰
(Alkohol zeigt Wirkung)
  ·······

GOF (30-45 Tagessätze)

Führerscheinentzug
≥ 6 Monate

·······

GOF (30-45 Tagessätze)

Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress.

Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig.
Führerscheinentzug
≥ 6 Monate

Ab 0,5 ‰
(Doppeltes Unfallrisiko)
····

G

Fahrverbot
1 Monat

·······

GOF (30-45 Tagessätze)

Führerscheinentzug
≥ 6 Monate

·······

GOF (30-45 Tagessätze)

Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress.

Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig.

Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an die Unfallopfer
Führerscheinentzug
≥ 6 Monate

Ab 1,1 ‰
(absolute Fahruntüchtigkeit, über zehnfaches Unfallrisiko)
·······

GOF (30-60 Tagessätze)

Führerscheinentzug
≥ 6 Monate

·······

GOF (45-120 Tagessätze)

Führerscheinentzug
≥ 12 Monate

·······

GOF (45-120 Tagessätze)

Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress.

Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig.

Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an die Unfallopfer
Führerscheinentzug
≥ 12 Monate

Ab 1,6 ‰ ·······

GOF (30-60 Tagessätze)

Führerscheinentzug
≥ 9 Monate

Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich.

·······

GOF (45-120 Tagessätze)

Führerscheinentzug
≥ 12 Monate

Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich.

·······

GOF (45-120 Tagessätze)

Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

Die eigene Haftpflichtversicherung nimmt bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu 5.105,09 € Regress.

Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig.

Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an die Unfallopfer
Führerscheinentzug
≥ 12 Monate

Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich.

Legende:

G
(Geldbuße bis 1.500,00 €)
Fahrverbot
Fahrverbot (bis 3 Monate)
GOF
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

Bei Radfahrern wird normalerweise ab 1,6 ‰ von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.

Der vorliegende Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist ein Service von Fahrschule.de. Es handelt sich dabei nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.

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