Nach den Vorgaben der (Punkt 4.7) stehen bei den Prüforganisationen übersetzete Prüfunterlagen für die theoretische Führerscheinprüfung der Klasse B in den Fremdsprachen
- Englisch (Learning material for the theoretical driving exam in English for Germany)
- Französisch
- Griechisch
- Italienisch
- Polnisch (Materialy szkoleniowe do egzaminu teoretycznego po Polsku w Niemczech)
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Serbokroatisch
- Spanisch
- Türkisch
bereit. Die Übersetzung der Prüfungsfragen für die Führerscheinprüfung in den oben genannten Fremdsprachen für die Prüforganisationen wird von der durchgeführt. Andere Übersetzungen dieser Prüfungsfragen sind nur bedingt zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung geeignet, da diese nie im Wortlaut mit der Version der TÜV Media GmbH übereinstimmen können. Die TÜV Media GmbH hat sich mit einzelnen Lehrmittelherstellern dahingehend geeinigt, dass die Kosten für die Erstellung dieser Übersetzungen untereinander aufgeteilt werden. Ein neuer Anbieter, der diese Übersetzungen verwenden will, muss eine einmalige Lizenzgebühr von 30.000,00 € an die TÜV Media GmbH bezahlen. Die Übersetzungen werden nur als Paket verkauft, der Bezug einzelner Sprachen ist laut Auskunft der TÜV Media GmbH vom 27.11.2009 nicht möglich. Eine jährliche Lizenzierung der Übersetzungen wird von der TÜV Media GmbH ebenfalls abgelehnt. Nach Meinung von Fahrschule.de hat sich hier die TÜV Media GmbH als Monopolist bei der Erstellung von Übersetzungen für die Prüforganisationen mit einigen Lehrmittelherstellern (stillschweigend) dahingehend geeinigt, eine entsprechende Barriere für den Markteintritt neuer Hersteller vom fremdsprachlichem Lehrmaterial zu schaffen. Wir lehnen diese Vorgehensweise ab und bieten deshalb auch kein Lehrmaterial in Fremdsprachen an. Den Schaden aus solchen Absprachen einzelner Marktteilnehmer mit einem Monopolisten hat wie immer der Verbraucher, in diesem Fall der Fahrschüler, der für dieses fremdsprachliche Lehrmaterial in der Regel einen erheblichen Aufpreis im Vergleich zu deutschem Lehrmaterial zahlen muss. Falls Sie Lehrmaterial für Klasse B mit den amtlichen Übersetzungen in den oben angegeben Sprachen benötigen, können Sie das unter den nachfolgenden Link .
Die theoretische Führerscheinprüfung in anderen Sprachen kann nur unter Hinzuziehung eines beeidigten oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers abgelegt werden. Die Kosten dafür trägt der Bewerber. Lehrmaterial für diese Sprachen gibt es nur bei Spezialanbietern. Dort hat man sich die Mühe gemacht und den Fragenkatalog auch noch in andere Sprachen übersetzt. Der bietet neben den oben bereits genannten Sprachen noch folgende weiteren Sprachen an:
- Albanisch
- Albanisch (LKW/Bus)
- Amharisch (Äthiopisch)
- Arabisch
- Arabisch (LKW)
- Bengalisch
- Bulgarisch
- Chinesisch
- Dari (Afganisch)
- Eriträisch (Tigrinya)
- Hindi (Indisch)
- Kurdisch (Sorani)
- Litauisch
- Paschto (Afganisch)
- Pakistanisch (Urdu)
- Persisch
- Persisch (LKW)
- Philippinisch (Tagalog)
- Punjabi (Indisch)
- Tamilisch
- Thailändisch
- Tschechisch
- Tschechisch (Kl. A)
- Ungarisch
- Vietnamesisch
Sofern in Klammern nichts anderes angegeben ist, handelt es sich um Lehrmaterial für den Führerschein Klasse B.