Fehlerbewertung bei der praktischen Fahrprüfung
(Auszug aus der Prüfungsrichtlinie)

Weitere Tipps zum Fahren lernen

1. Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten bei:
  • Gefährdung oder Schädigung
  • Grobe Missachtung der Vorfahrt- und Vorrangregelung
  • Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
  • Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie
    • Stop-Schild (Z 206)
    • Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei",
    • Verbot der Einfahrt (Z 267)
  • Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
  • Verstoß gegen das Überholverbot
  • Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h.
  • Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
  • Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
  • Fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
2. Zum Nichtbestehen kann auch die Wiederholung und Häufung verschiedener Fehler führen:
  • Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
  • Nichtangepasste Geschwindigkeit
  • Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit aber nicht mehr als 20 km/h
  • Fehlerhaftes Abstandhalten
  • Unterlassene Bremsbereitschaft
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter Punkt 1 genannten Situationen
  • Langes zögern an Kreuzungen und Einmündungen
  • Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
  • Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
  • Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme.
  • Fehler bei der Fahrzeugbedienung
  • Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise
Suche im Forum nach: