Wollten Sie schon immer mal wissen, wie sich das denn mit der Löschung von Punkten in Flensburg genau verhält? Hier haben wir die grundlegenden Infos für Sie zusammengestellt:
2 Jahre

Punkte aus Bußgeldentscheidungen bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird. Auch bei Tilgungshemmung müssen diese Punkte spätestens nach fünf Jahren getilgt werden.
5 Jahre

bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn laufend weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden,
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen,
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
10 Jahre

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist plus einem Jahr (Überliegefrist) gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.
Beispiel: Sie bekamen am 15.07.2005 drei Punkte bei einer Ordnungswidrigkeit und am 10.12.2006 nochmals drei Punkte bei einer Ordnungswidrigkeit. Weitere Punkte haben Sie nicht. Damit ist die Löschung Ihrer Punkte aus 2005 gehemmt. Wenn Sie nun bis zum 10.12.2009 keine weiteren Punkte bekommen, werden Ihre Punkte aus 2005 und 2006 gelöscht. Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit der Tilgungsfristen an dem Tag beginnt, an dem eine Verurteilung oder ein Bußgeldbescheid rechtswirksam wird und nicht an dem Tag, an dem der Verstoß begangen wurde. Deshalb kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Rechtsmittel einzulegen, wenn noch Zeit gewonnen werden muss, damit frühere Verstöße noch vor Eintragung eines neuen Verstoßes entfernt werden (müssen).
Tipp: Örtliche Führerscheinstellen führen Akten, in denen Verkehrsünden, persönliche Daten, Führerschein-Auflagen, Beschränkungen, Verlängerungen, Entzug oder Widerruf der Fahrerlaubnis, Fahrverbote, Beschlagnahmen, medizinische Befunde, polizeiliche Meldungen, Gerichtsurteile gespeichert sind. Laut Auskunft des ADAC werden Daten darin oft länger gespeichert als nach Tilgungs- und Überliegefrist zulässig ist. Jeder Verkehrsteilnehmer hat das Recht seine eigene Akte kostenlos einzusehen und bekommt gegen Gebühr eine Kopie der Akte. Es lohnt sich die Akte zusammen mit einem Anwalt durchzusehen. Gegebenenfalls kann dann von der Behörde verlangt werden, dass Vermerke enfernt werden, die vor mehr als einem Jahr getilgt wurden.
Weitere gibt es direkt beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Dort gibt es u.a. auch ein zur Abfrage Ihres eigenen "Punktekontos".