Der Sehtest für den Führerschein

Wenn Sie einen Führerschein machen wollen, müssen Sie nach den Vorgaben von § 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Ihr Sehvermögen überprüfen lassen. Als Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L oder T müssen Sie einen Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle machen. Fast alle Augenoptiker sind anerkannte Sehteststellen und bieten den Sehtest gegen eine Gebühr von 6,43 € an. Die Sehteststelle muss sich von Ihrer Identität überzeugen. Sie sollten deshalb zum Sehtest Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mitnehmen. Den Sehtest können Sie zunächst ohne Sehhilfe machen. Falls Ihre Sehleistung ohne Sehhilfe zu gering ist, können Sie den Sehtest mit Brille oder Kontaktlinsen wiederholen. Wenn Sie nur mit Brille oder Kontaktlinsen ein ausreichendes Sehvermögen haben, wird dies vom Optiker in Ihrer Sehtestbescheinigung vermerkt. Unter Punkt 12 in Ihrem Führerschein wird dann die Zahl 01 eingetragen, die Ihnen beim Fahren das Tragen einer Sehhilfe vorschreibt. Oft wird von Augenoptikern beim Sehtest die Überprüfung der aktuellen Sehhilfe vorgeschlagen, insbesondere wenn der Sehtest nicht bestanden wird. Sollte sich herausstellen, dass eine andere Sehhilfe benötigt wird, kann der Sehtest jederzeit mit der neuen Sehhilfe wiederholt werden.

Die Sehschärfeprüfung wird nach DIN 58220 mit Ringen durchgeführt, die an einer Seite offen sind. Solche Ringe nennt man Landoltringe. Die Öffnung kann sich an 8 unterschiedlichen Positionen befinden (oben, unten, Links, rechts, links unten, rechts unten, links oben und rechts oben). In der Regel werden für den Sehtest spezielle Testgeräte eingesetzt, die Scheiben mit Landoltringen enthalten. Jedem Auge werden 3 Reihen mit je 5 Ringen angezeigt. Die erste Reihe ist links und rechts gleich und wird so eingeblendet, dass sie von normalsichtigen Menschen als deckungsgleich wahrgenommen wird. Darunter werden dann 2 Reihen für das rechte Auge und zwei Reihen für das linke Auge eingeblendet. Normalsichtige Menschen sehen die Prüfanordnung als fünf Reihen von je 5 Landoltringen untereinander. Nur die Ergebnisse der zwei Reihen mit den 10 Landoltringen, die für jedes Auge separat eingeblendet werden, sind für das Ergebnis des Sehtests relevant. Zum Bestehen müssen Sie mit jedem Auge bei 6 von 10 Landoltringen die Position der Öffnung richtig erkennen.

Sehtest

Sehtest: Schematische Darstellung
Sie haben den Sehtest bestanden, wenn Sie bei mindestens 6 von 10 Ringen aus den Reihen 2 und 3 (linkes Auge)
und bei mindestens 6 von 10 Ringen aus den Reihen 4 und 5 (rechtes Auge) die Lage der Öffnungen richtig erkennen.

Falls Sie den Sehtest auch mit Sehhilfe nicht bestehen, wird dies auf der Sehtestbescheinigung vermerkt. Wenn Sie eine nicht bestandene Sehtestbescheinigung zusammen mit Ihrem Führerscheinantrag einreichen, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) mitteilen, dass eine augenärztliche Untersuchung notwendig ist. Sie können diese Verzögerung vermeiden, in dem Sie zusammen mit Ihrem Führerscheinantrag ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes vorgelegen. Anhand dieses Zeugnisses oder Gutachtens prüft die Führerscheinstelle dann, ob und unter welchen Auflagen Ihnen ein Führerschein erteilt werden kann. Meist kann ihnen auch der Augenarzt schon sehr genau Auskunft darüber geben, ob mit Ihrer Sehschwäche der Erwerb eines Führerscheins möglich ist.

Als Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen Sie Ihr Sehvermögen immer durch eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV Nummer 2 überprüfen lassen. Die Bescheinigung des Arztes müsssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.

Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

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