Verkehrsrecht

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Niederländische Blutprobe in deutschem Rechtsstreit verwendbar

KÖLN (DAV). Das Ergebnis einer in den Niederlanden entnommenen Blutprobe kann in einem Rechtsstreit von deutschen Gerichten verwertet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil entschieden, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.

In dem Fall kamen die Richter zu dem Ergebnis, die beklagte Kaskoversicherung müsse nicht für einen Unfall zahlen, den der Beklagte im Nachbarland verursacht hatte. Mit einem Blutalkoholgehalt von gut 1,4 Promille habe er den Schaden grob fahrlässig herbei gefügt, hieß es zur Begründung.

Das OLG ließ auch die Argumentation des Klägers nicht gelten, in den Niederlanden würden Blutproben nicht so differenziert analysiert wie in Deutschland: Unter anderem fehle die hier vorgeschriebene Gegenprobe mit einer anderen Messmethode.

Ein Gutachter kam jedoch zu dem Ergebnis, die Zuverlässigkeit der Untersuchungen sei in beiden Ländern nahezu identisch. Der Sachverständige legte zu Gunsten des Klägers noch einen erhöhten “Sicherheitsabschlag” für die Bemessung zu Grunde. Auch er errechnete aber 1,43 Promille, was am Ergebnis - die Versicherung ist von ihrer Leistungspflicht befreit - letztlich nichts änderte.

Oberlandesgericht Köln
Urteil vom 19. Oktober 1999
Aktenzeichen: 9 U 90/96