Verkehrsrecht

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Sohn starb bei Verkehrsunfall - Schmerzensgeld für die Eltern

SAARBRÜCKEN (DAV). Die Eltern eines bei einem Unfall getöteten Kindes bekommen vom Verursacher Schmerzensgeld, wenn sie in Folge des Unglücks psychisch schwer erkranken. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV veröffentlicht hat.

Der Sohn der Kläger war vom beklagten Autofahrer auf seinem Fahrrad erfasst worden und an seinen schweren Verletzungen gestorben. Die Eltern des Jungen kamen über dessen Tod nicht hinweg und fielen in tiefe Depression. Mit der Klage forderten sie neben dem Ersatz für materielle Schäden auch Schmerzensgeld.

Eine solche Forderung sei begründet, wenn zu den ohnehin gravierenden Folgen eines als schmerzhaft empfundenen Trauerfalls weitere Umstände hinzu kämen, meinten die Saarbrücker Richter. So sei der Tod des einzigen Kindes bereits „ein Ereignis, das an Schwere mit kaum einem anderen Schicksalsschlag zu vergleichen ist“.

Hier kam hinzu, dass der Vater sich völlig aus dem sozialen Leben zurück gezogen hatte, unter „Freudlosigkeit, Interessenverlust, einem Gefühl innerer Leere sowie Schlaflosigkeit mit Albträumen“ litt und trotz psychiatrischer Behandlung keine Besserung in Sicht sei. Auch die Mutter sei in eine depressive Symptomatik verfallen, schaffe kaum noch ihre Alltagsarbeit, sei täglich auf dem Friedhof und habe das Zimmer ihres Sohnes unverändert gelassen.

Das Gericht sprach dem Vater 15.000 und der Mutter 10.000 Mark Schmerzensgeld zu. Es musste dabei allerdings berücksichtigen, dass das Opfer an dem Unfall zu einem Drittel Mitschuld trug.

Landgericht Saarbrücken
Urteil vom 9. September 1999
Aktenzeichen: 6 O 327/97