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Kokain-Konsumenten verlieren Fahrerlaubnis
MAINZ (DAV). Kokain-Konsumenten müssen damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen. Dabei reicht schon die generelle Einnahme der Droge aus, urteilte das Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz in einer Entscheidung, die die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Ein Kokainkonsum in direktem Zusammenhang mit dem Autofahren sei nicht erforderlich.
Der Betroffene hatte bereits 1994 für über ein Jahr die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. 1997 musste er sich einer Nachuntersuchung stellen. Dabei ergab der Urin-Test den Nachweis von Kokainspuren. Der Betroffene räumte ein, gelegentlich die Droge zu sich zu nehmen. Das medizinisch-psychologische Gutachten kam zu dem Ergebnis, der Mann sei nicht fähig, kontrolliert mit Drogen umzugehen. Die Gefahr drogenbeeinflusster Fahrten sei deutlich erhöht, hieß es. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis erneut entzogen. Zu Recht, wie die Verwaltungsrichter meinten: Während der Gesetzgeber bei Cannabis-Konsumenten einen regelmäßigen Drogenkonsum für den Entzug der Fahrerlaubnis voraussetze, gelte bei Kokain der Erfahrungssatz, dass schon dessen gelegentliche Einnahme die Eignung zum Führen von Kfz ausschließe.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz |
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