Verkehrsrecht

Urteile I Beiträge I Gesetze I Anwaltsdatenbank

Kein zwingender "Idiotentest" bei nur gelegentlichem Cannabis-Konsum

SAARBRÜCKEN (DAV). Ein Autofahrer, der nur ab und zu Haschisch oder Marihuana konsumiert, muss nicht zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Feststellung seiner Verkehrstauglichkeit über sich ergehen lassen. Hat die zuständige Zweifel am nur gelegentlichen Konsum und will sie eine regelmäßige Betäubungsmittel-Einnahme ausschließen, ist zunächst lediglich ein fachärztliches Gutachten einzuholen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes.

In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben, war der Betroffene ertappt worden, als er unter Einfluss von Cannabis am Steuer saß. Der Mann ließ sich darauf ein, noch nie willentlich Haschisch oder Marihuana geraucht zu haben und führte die bei ihm im Blut festgestellte Rauschmittelkonzentration auf "Passivrauchen" zurück. Das Straßenverkehrsamt hatte an dieser Version Zweifel und ordnete für den Betroffenen die - landläufig "Idiotentest" genannte - MPU an.

Dagegen wandte sich der Mann zu Recht, wie das saarländische OVG befand: Zur Klärung der Vorfrage, ob ein nur gelegentlicher Konsum vorliegt (dann ist ein Autofahrer in der Regel zum Führen eines Autos geeignet) oder ob ein regelmäßiger Konsum gegeben ist (dann ist die Eignung im Regelfall ausgeschlossen), reiche ein ärztliches Gutachten zur "Gebrauchshäufigkeit". Erst wenn dieses Anhaltspunkte für eine regelmäßige Cannabis-Einnahme ergebe, sei die MPU, die wesentlich stärker in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreife, gerechtfertigt.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
Beschluss vom 22. November 2000
Aktenzeichen: 9 W 6/00