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Unerlaubt auf der Standspur höheres Haftungsrisiko
Gießen (DAV). Wer unerlaubt auf der Standspur an einem Autobahn-Stau vorbei fährt, trägt bei einem Unfall ein deutlich erhöhtes Haftungsrisiko. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Gießen hervor das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV) veröffentlicht haben.
Ein ungeduldiger Fahrer hatte sich der Unsitte angeschlossen, die Wartezeit im Stau abzukürzen, indem er rechts an den Autoschlangen vorbei zog. An einer Ausfahrt drängte er sich wieder zwischen die anderen Fahrzeuge. Ein nachfolgender Lkw konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Pkw auf. Das Landgericht Gießen verurteilte dessen Fahrer, den Schaden zu 100 Prozent zu übernehmen. In dem Urteil wurde ihm eine grob verkehrswidrige und leichtsinnige Fahrweise vorgeworfen. In seinem Bestreben, durch die vorschriftswidrige Benutzung der Standspur einen Zeitvorteil zu erlangen, habe er die erste Unfallursache gesetzt und dann beim Wiedereinscheren den Verkehr in hohem Maße gefährdet. Angesichts dieses Verhaltens blieb den Richtern nur noch, dem Betroffenen die Alleinschuld an der Kollision aufzubürden.
Landgericht Gießen |