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Suche nach Zigarette verursacht Unfall - Kein Vollkasko-Schutz
HAMM (DAV). Wer am Steuer auf der Suche nach einer brennenden Zigarette einen Unfall verursacht, hat keinen Leistungsanspruch gegen seine Vollkasko-Versicherung. Ein solches Verhalten sei als grob fahrlässig einzustufen, was die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreie, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Im vorliegenden Fall hatte sich die Fahrerin auf die Sache nach der herunter gefallenen Zigarette konzentriert und war auf ein geparktes Auto aufgefahren. Sie habe den Wagen erst gesehen, als es geknallt habe, ließ sich die Frau ein. Außerdem sei am Unfallort die Straßenbeleuchtung ausgefallen gewesen. Die Beleuchtungsfrage interessierte die Richter nicht. Sie stellten kategorisch fest, das Verhalten der Klägerin sei unentschuldbar, leichtfertig und sorglos gewesen. Offenbar habe sie sich über eine längere Wegstrecke überhaupt nicht auf den Verkehr konzentriert, hieß es in dem Urteil. Die Gefährlichkeit ihrer Verhaltensweise hätte der Frau bewusst sein müssen: Sie hätte ohne Weiteres ihr Fahrzeug an den Fahrbahnrand lenken und anhalten können, um nach der Zigarette zu suchen.
Oberlandesgericht Hamm |