EU-Führerschein und Fahrerlaubnisrecht


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IV.3. Zentrales Fahrerlaubnisregister

Seit dem 1. Januar 1999 wird beim Kraftfahrt-Bundesamt ein zentrales Fahrerlaubnisregisters aufgebaut. Bisher wurden dort im Verkehrszentralregister nur die sogenannten "Negativdaten" über die Fahrerlaubnis (namentlich Entziehungen, Versagungen, Fahrverbote und Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten ab 40 € Bußgeld) sowie die Fahrerlaubnisse von Fahranfängern ausschließlich für die Zwecke der Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert. Die Positivdaten, d. h. wer wann in welchen Klassen eine Fahrerlaubnis erworben hat, waren bisher nur in den rund 600 örtlichen Fahrerlaubnisregistern vorhanden. Künftig werden auch diese Daten zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Auch aus diesem Register erhält der Betroffene unentgeltlich Auskunft. Der Identitätsnachweis ist in derselben Form zu erbringen, wie bei Anfragen an das Verkehrszentralregister.

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