Wenn ein Schulbus Warnblinklicht eingeschaltet hat, darf auf beiden Fahrstreifen nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem Schulbus vorbeigefahren werden. Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten und stehengeblieben werden, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen nicht ausgeschlossen werden kann.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 20 - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
14
Zeichen 224
Haltestelle
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken. Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus” (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.
Ich sehe so was irgendwie niemanden machen. Das wäre doch eine gute Gelegenheit für die Stadt, Geld zu verdienen, so wie Geschwindigkeiten kontrollieren auch manchmal diese Funktion erfüllt, oder? Ich meine natürlich auch die Funktion der Verkehrssicherheitskontrolle.
Nur wenn ein Schulbus mit Warnblinklicht steht, muss auf beiden Fahrstreifen mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden oder auch bei "normalen" Bussen?
Anmerkung der Redaktion
Bei "normalen" Bussen die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Sie müssen nur vorsichtig vorbeifahren, Schrittgeschwindigkeit ist nicht vorgeschrieben.
Wenn ein Schulbus Warnblinklicht eingeschaltet hat, darf auf beiden Fahrstreifen nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem Schulbus vorbeigefahren werden. Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten und stehengeblieben werden, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen nicht ausgeschlossen werden kann.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 20 - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
Erläuterungen
Haltestelle
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus” (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.
KiaraGG Donnerstag, 2. Juni 2011 142 112 142 112
Ich sehe so was irgendwie niemanden machen. Das wäre doch eine gute Gelegenheit für die Stadt, Geld zu verdienen, so wie Geschwindigkeiten kontrollieren auch manchmal diese Funktion erfüllt, oder? Ich meine natürlich auch die Funktion der Verkehrssicherheitskontrolle.Anmerkung der Redaktion
Schlagen Sie es doch Ihrer Gemeinde mal vor ...moeraja Montag, 10. Oktober 2011 159 125 159 125
Nur wenn ein Schulbus mit Warnblinklicht steht, muss auf beiden Fahrstreifen mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden oder auch bei "normalen" Bussen?Anmerkung der Redaktion
Bei "normalen" Bussen die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Sie müssen nur vorsichtig vorbeifahren, Schrittgeschwindigkeit ist nicht vorgeschrieben.