Es ist leichtsinnig, einen Lastzug noch kurz vor einer Kreuzung zu überholen. Die Sicht auf den Querverkehr und auf wichtige Verkehrszeichen kann verdeckt sein.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 5 - Überholen

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage

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