Der Ausbauzustand oder der Verlauf einer Straße sagt nichts über die Vorfahrt aus. Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind.
Zählt innerorts nicht immer an Kreuzungen die Regel: "rechts vor links"?
Anmerkung der Redaktion
Ich zitiere aus § 8 Abs. 1 StVO: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist ..."
Deshalb ist die Antwort "An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel “rechts vor links”" falsch. Es gibt nämlich Ausnahmen ...
Und was ist mit Waldwegen die in eine Straße führen?
Gilt da auch "rechts vor links"?
Anmerkung der Redaktion
Ich zitiere aus § 8 Abs. 1 StVO: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306)
oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen."
Gilt "rechts vor links" denn auch, wenn man von einem abgesenkten Bürgersteig in eine Straße einfährt?
Anmerkung der Redaktion
Wenn man von einem abgesenkten Bürgersteig in eine Straße einfährt, gilt kein "rechts vor links". In § 10 StVO steht: "Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."
Im Theorieunterricht hat uns der Fahrlehrer etwas an die Tafel skizziert, Ich finde, dass man sich das so viel besser merken kann. Ich nenne es jetzt einfach mal "Hierarchie im Straßenverkehr", aber man kann es auch als Eselsbrücke bezeichnen. Erst kommt immer die....
1. Polizei
2. Ampel
3. Straßenschild
4. Rechts vor links
Wenn keine Ampel vorhanden ist dann gelten die Straßenschilder und wenn es keine Straßenschilder gibt dann gilt die Regelung rechts vor links.
Der Ausbauzustand oder der Verlauf einer Straße sagt nichts über die Vorfahrt aus. Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind.
PhiiL Samstag, 10. April 2010 261 200 261 200
Zählt innerorts nicht immer an Kreuzungen die Regel: "rechts vor links"?Anmerkung der Redaktion
Ich zitiere aus § 8 Abs. 1 StVO: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist ..."
Deshalb ist die Antwort "An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel “rechts vor links”" falsch. Es gibt nämlich Ausnahmen ...
osmankara Mittwoch, 9. Juni 2010 143 141 143 141
Gilt jetzt an allen Kreuzungen rechts vor links oder nicht?Anmerkung der Redaktion
Es gilt nicht allen Kreuzungen rechts vor links.spooky Samstag, 31. Juli 2010 85 67 85 67
Es gilt nur dann "Rechts vor Links" wenn keine Polizeibeamten, Ampeln oder Verkehrsschilder an der Kreuzung stehen, die die Vorfahrt regeln.Freshta Mittwoch, 15. September 2010 216 209 216 209
Und was ist mit Waldwegen die in eine Straße führen? Gilt da auch "rechts vor links"?Anmerkung der Redaktion
Ich zitiere aus § 8 Abs. 1 StVO: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306)
oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen."
bullseye-ehm Sonntag, 19. Dezember 2010 200 195 200 195
Gilt "rechts vor links" denn auch, wenn man von einem abgesenkten Bürgersteig in eine Straße einfährt?Anmerkung der Redaktion
Wenn man von einem abgesenkten Bürgersteig in eine Straße einfährt, gilt kein "rechts vor links". In § 10 StVO steht: "Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."henriete Dienstag, 11. Januar 2011 168 156 168 156
Was ist "innerorts"?Anmerkung der Redaktion
"Innerorts" bedeutet "innerhalb einer geschlossenen Ortschaft".lalilu4566 Mittwoch, 26. März 2014 179 165 179 165
Im Theorieunterricht hat uns der Fahrlehrer etwas an die Tafel skizziert, Ich finde, dass man sich das so viel besser merken kann. Ich nenne es jetzt einfach mal "Hierarchie im Straßenverkehr", aber man kann es auch als Eselsbrücke bezeichnen.Erst kommt immer die....
1. Polizei
2. Ampel
3. Straßenschild
4. Rechts vor links
Wenn keine Ampel vorhanden ist dann gelten die Straßenschilder und wenn es keine Straßenschilder gibt dann gilt die Regelung rechts vor links.
tranhuong Donnerstag, 23. Juni 2016 140 127 140 127
Was bedeutet "Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein"?Anmerkung der Redaktion
Es bedeutet "Fahrzeuge, die auf kreuzenden oder einmündenden Straßen fahren, können Vorfahrt haben".