Das Überholen ist verboten sobald eine Gefährdung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden kann (z. B. weil die überschaubare Strecke zu kurz ist) oder bei unklarer Verkehrslage (Wenn Sie nicht genau wissen, was der Verkehr vor Ihnen macht.).

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 5 - Überholen

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage

Kommentare (4)


schließen
schließen