Alle drei Antworten sind richtig.

Alle drei Fahrzeuge inklusive Ihnen selbst biegen ab. Deshalb müssen alle drei Fahrzeuge die Fahrtrichtungsänderung anzeigen (blinken).

Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Text und variablem Bild. Variabler Text wird im Lernmodus lila und fett angezeigt. Ein variables Bild hat im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung das Bild und der variable Text ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Texte und Bilder wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Texte und Bilder nicht hervorgehoben. Der Text und das Bild könnten beispielsweise wie folgt variiert werden:

Das orange Fahrzeug
Der grüne Pkw

Der gelbe Pkw
Der rote Pkw

Der grüne Pkw
Der Lkw

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Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 9 - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

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