Beim Verlassen des Kreisverkehres biegen Sie nach rechts ab und müssen deshalb blinken (Fahrtrichtungsanzeiger benutzen).
Innerhalb des Kreisverkehres ist das Halten verboten (Verkehrsbehinderung).
Normalerweise müssen Sie im Kreisverkehr auf der gekennzeichneten Fahrspur bleiben. Die Mittelinsel darf nur in Ausnahmefällen (z. B. wegen der Fahrzeuggröße bei einem Lkw) befahren werden.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 8 - Vorfahrt
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.
§ 9 - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote
2
Zeichen 205
Vorfahrt gewähren!
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Erläuterung
Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein.
Abschnitt 2 Vorgeschriebene Fahrtrichtungen
8
Zeichen 215
Kreisverkehr
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
3. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.
Hier steht unten das die Mittelinsel nicht überfahren werden darf. Weiter unten steht aber das man das darf, wenn es nicht anders geht! Was den nun?
Anmerkung der Redaktion
Zitat aus der Erklärung (StVO, Anhang 2 lfd. Nr. 8): "Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Im Fragebogen wird nach dem Überfahren der Mittelinsel gefragt. Das ist verwirrend, da Überfahren auch als Überqueren gemeint sein kann. Die Fragestellung nach dem Befahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs wäre daher viel verständlicher.
Anmerkung der Redaktion
Das ist auch in der Erläuterung zum Gesetzestext so (verwirrend) formuliert (s.o.): "Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
die Mittelinsel darf nur unter Ausnahmebedingungen befahren werden. Gilt dies dann auch für Fahrzeuge mit Anhänger?
Anmerkung der Redaktion
Alle Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre, dürfen die Mittelinsel des Kreisverkehrs überfahren.
Ich muss doch halten, wenn ich beim Verlassen des Kreisverkehrs einen Fußgänger vorbei lassen muss, oder?
Anmerkung der Redaktion
Selbstverständlich müssen Sie "halten", wenn es die Verkehrssituation erfordert, weil der Verkehr stockt oder Sie einen Fußgänger vorbei lassen müssen. Sie dürfen aber im Kreisverkehr nicht "halten" im Sinne von § 12 der StVO (z.B. halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen). Das ist bei dieser Frage gemeint.
Ist es nicht so, dass bei einem Kreisverkehr OHNE Schilder (also z.B. "Vorfahrt achten"), also rechts vor links gilt, das Halten erlaubt ist?
Anmerkung der Redaktion
Einen Kreisverkehr ohne Schilder gibt es nicht. Auf einer kreisförmigen Straße mit Einmündungen gelten dieselben Regeln hinsichtlich des Haltens und Parkens wie auf allen anderen Straßen auch.
Alle drei Antworten sind richtig.
Beim Verlassen des Kreisverkehres biegen Sie nach rechts ab und müssen deshalb blinken (Fahrtrichtungsanzeiger benutzen).
Innerhalb des Kreisverkehres ist das Halten verboten (Verkehrsbehinderung).
Normalerweise müssen Sie im Kreisverkehr auf der gekennzeichneten Fahrspur bleiben. Die Mittelinsel darf nur in Ausnahmefällen (z. B. wegen der Fahrzeuggröße bei einem Lkw) befahren werden.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 8 - Vorfahrt
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.
§ 9 - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
Erläuterungen
Vorfahrt gewähren!
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Erläuterung
Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein.
Kreisverkehr
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
3. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.
innesannesie Dienstag, 3. August 2010 55 54 55 54
Hier steht unten das die Mittelinsel nicht überfahren werden darf. Weiter unten steht aber das man das darf, wenn es nicht anders geht! Was den nun?Anmerkung der Redaktion
Zitat aus der Erklärung (StVO, Anhang 2 lfd. Nr. 8): "Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."doris Mittwoch, 3. November 2010 24 21 24 21
Im Fragebogen wird nach dem Überfahren der Mittelinsel gefragt. Das ist verwirrend, da Überfahren auch als Überqueren gemeint sein kann. Die Fragestellung nach dem Befahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs wäre daher viel verständlicher.Anmerkung der Redaktion
Das ist auch in der Erläuterung zum Gesetzestext so (verwirrend) formuliert (s.o.): "Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."delphin16 Montag, 10. Januar 2011 43 40 43 40
die Mittelinsel darf nur unter Ausnahmebedingungen befahren werden. Gilt dies dann auch für Fahrzeuge mit Anhänger?Anmerkung der Redaktion
Alle Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre, dürfen die Mittelinsel des Kreisverkehrs überfahren.Rizzen Freitag, 11. Februar 2011 77 64 77 64
Ich muss doch halten, wenn ich beim Verlassen des Kreisverkehrs einen Fußgänger vorbei lassen muss, oder?Anmerkung der Redaktion
Selbstverständlich müssen Sie "halten", wenn es die Verkehrssituation erfordert, weil der Verkehr stockt oder Sie einen Fußgänger vorbei lassen müssen. Sie dürfen aber im Kreisverkehr nicht "halten" im Sinne von § 12 der StVO (z.B. halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen). Das ist bei dieser Frage gemeint.lukbit Dienstag, 7. Februar 2012 72 68 72 68
Ist es nicht so, dass bei einem Kreisverkehr OHNE Schilder (also z.B. "Vorfahrt achten"), also rechts vor links gilt, das Halten erlaubt ist?Anmerkung der Redaktion
Einen Kreisverkehr ohne Schilder gibt es nicht. Auf einer kreisförmigen Straße mit Einmündungen gelten dieselben Regeln hinsichtlich des Haltens und Parkens wie auf allen anderen Straßen auch.diveangel Donnerstag, 14. August 2014 62 58 62 58
Es gibt Mittelinseln, die so bepflanzt oder bebaut sind, dass man sie gar nicht überfahren kann. Was macht dann das übergroße Fahrzeug?Anmerkung der Redaktion
Es wird wohl eine alternative Route wählen müssen...Naja Dienstag, 2. September 2014 47 44 47 44
Was ist eine Mittelinsel?Anmerkung der Redaktion
Kreisverkehr von oben: Die kreisrunde, bepflanzte und am Rand gepflasterte Fläche in der Mitte ist die Mittelinsel.