Wenn Sie bei stockendem Verkehr die Kreuzung nicht komplett überqueren können, müssen Sie trotz grün an der Ampel warten. Falls Sie in die Kreuzung fahren und die Ampel rot wird, stehen Sie sonst mitten in der Kreuzung, der Querverkehr kann nicht fahren und die Kreuzung ist blockiert.

Weisungen eines Polizeibeamten gehen vor! Wenn ein Polizeibeamter „Halt” gebietet, müssen Sie vor der Ampel stehen bleiben.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 11 - Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

§ 36 - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

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