Das Parken am Fahrbahnrand ist verboten, wenn dadurch andere gekennzeichnete Parkplätze versperrt werden, da sonst die regulären Parkplätze nicht benutzt werden können.
Das Parken auf Vorfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten, da dies sonst den Verkehrsfluss behindern würde.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 12 - Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
§ 42 - Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
2
Zeichen 306
Vorfahrtstraße
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren”, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren” oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße”.
Abschnitt 2 Ortstafel
zu 5 und 6
Erläuterung
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.
5
Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite
Die Ortstafel bestimmt:
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft.
6
Zeichen 311
Ortstafel Rückseite
Die Ortstafel bestimmt:
Hier endet eine geschlossene Ortschaft.
"Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert." Können Sie es mir noch deutlicher erklären. Gekennzeichnete Parkflächen dienen ja zu parken oder nicht?
Anmerkung der Redaktion
Gekennzeichnete Parkflächen dienen zum Parken. Sie dürfen zum Beispiel nicht davor parken und damit die Zufahrt zu gekennzeichneten Parkflächen blockieren.
Gab es da nicht auch die Regelung, dass man parken darf, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie 3 m Platz bleiben? Gilt diese Regelung dann NIE auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften?
Anmerkung der Redaktion
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken immer verboten, auch wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Fahrstreifenbegrenzungslinie 3 m Platz bleiben.
Aber auf dem Seitenstreifen einer Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften darf man doch Parken? Es war doch in irgendeiner Frage erlaubt :(
Anmerkung der Redaktion
Sie dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur auf dem Seitenstreifen einer Vorfahrtstraße parken. Wenn kein Seitenstreifen vorhanden ist, dürfen Sie auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht parken.
Das Parken am Fahrbahnrand ist verboten, wenn dadurch andere gekennzeichnete Parkplätze versperrt werden, da sonst die regulären Parkplätze nicht benutzt werden können.
Das Parken auf Vorfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten, da dies sonst den Verkehrsfluss behindern würde.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 12 - Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
§ 42 - Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen
Erläuterungen
Vorfahrtstraße
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren”, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren” oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße”.
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.
Ortstafel Vorderseite
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft.
Ortstafel Rückseite
Hier endet eine geschlossene Ortschaft.
mamavi Mittwoch, 30. Juni 2010 74 33 74 33
"Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert." Können Sie es mir noch deutlicher erklären. Gekennzeichnete Parkflächen dienen ja zu parken oder nicht?Anmerkung der Redaktion
Gekennzeichnete Parkflächen dienen zum Parken. Sie dürfen zum Beispiel nicht davor parken und damit die Zufahrt zu gekennzeichneten Parkflächen blockieren.alpentransit Samstag, 14. Mai 2011 90 57 90 57
Gab es da nicht auch die Regelung, dass man parken darf, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie 3 m Platz bleiben? Gilt diese Regelung dann NIE auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften?Anmerkung der Redaktion
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken immer verboten, auch wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Fahrstreifenbegrenzungslinie 3 m Platz bleiben.vanilla1sky Samstag, 4. Juni 2011 105 72 105 72
Aber auf dem Seitenstreifen einer Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften darf man doch Parken? Es war doch in irgendeiner Frage erlaubt :(Anmerkung der Redaktion
Sie dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur auf dem Seitenstreifen einer Vorfahrtstraße parken. Wenn kein Seitenstreifen vorhanden ist, dürfen Sie auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht parken.monsur Donnerstag, 11. August 2011 102 79 102 79
Ich verstehe nicht, warum das Parken auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt ist.Anmerkung der Redaktion
Wo sollen die Anlieger denn sonst parken?hrathh Samstag, 10. September 2011 74 59 74 59
Darf man auf Vorfahrtsstraßen halten?Anmerkung der Redaktion
Ja, sofern es nicht durch entsprechende Verkehrszeichen verboten ist.