5 m vor einem Fußgängerüberweg ist das Halten oder Parken verboten, um dem fließenden Verkehr nicht die Sicht auf den Überweg zu versperren. Auf einem Fußgängerüberweg ist das Halten oder Parken verboten, um Fußgänger beim Überqueren der Straße nicht zu behindern.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
66
Zeichen 293
Fußgängerüberweg
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.
Sie müssen vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken mindestens 5 m Abstand halten. Sobald Sie mehr als 5 m vom dem Fußgängerüberweg entfernt halten oder parken, ist das erlaubt. Es müssen nicht 10 m sein.
Ich dachte unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg ist das Halten und Parken erlaubt, wieso muss jetzt hier ein Mindestabstand von 5 m eingehalten werden?
Anmerkung der Redaktion
Sie verwechseln das. Nur unmittelbar hinter einem Fußgängerüberweg ist das Halten und Parken erlaubt.
5 m vor einem Fußgängerüberweg ist das Halten oder Parken verboten, um dem fließenden Verkehr nicht die Sicht auf den Überweg zu versperren. Auf einem Fußgängerüberweg ist das Halten oder Parken verboten, um Fußgänger beim Überqueren der Straße nicht zu behindern.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
Erläuterungen
Fußgängerüberweg
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.
HardLife Sonntag, 12. Dezember 2010 104 79 104 79
Also muss man dann 10 m davor halten oder wie?Anmerkung der Redaktion
Sie müssen vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken mindestens 5 m Abstand halten. Sobald Sie mehr als 5 m vom dem Fußgängerüberweg entfernt halten oder parken, ist das erlaubt. Es müssen nicht 10 m sein.Anjouuu Freitag, 22. Juli 2011 76 50 76 50
Ich dachte unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg ist das Halten und Parken erlaubt, wieso muss jetzt hier ein Mindestabstand von 5 m eingehalten werden?Anmerkung der Redaktion
Sie verwechseln das. Nur unmittelbar hinter einem Fußgängerüberweg ist das Halten und Parken erlaubt.