Innerorts darf die Hupe nur als Warnsignal eingesetzt werden. Außerorts darf die Hupe als Überholsignal und als Warnsignal eingesetzt werden.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 5 - Überholen

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

§ 16 - Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5)

oder

2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

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