Um niemanden zu blenden, sollten Sie auf Standlicht umschalten, wenn Sie an einem Bahnübergang warten. Vor dem Losfahren sollten Sie wieder Abblendlicht einschalten.

Sie müssen vor dem Andreaskreuz warten. Beim Warten sollten Sie Straßeneinmündungen freilassen, damit andere Fahrzeuge aus diesen Straßen heraus fahren können.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 1 - Grundregeln

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 19 - Bahnübergänge

(6) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemanden blenden.

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