Als Abbiegender sind Sie gegenüber Personen wartepflichtig, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen möchten. Sie müssen deshalb warten und den Personen das Überqueren der Straße ermöglichen.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 9 - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

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