Alle drei Antworten sind richtig.

Wenn an einem Fußgängerüberweg bereits ein Fahrzeug wartet, müssen Sie besonders vorsichtig an den Fußgängerüberweg heranfahren.

Wenn Fußgänger an einem Fußgängerüberweg stehen, müssen Sie ihnen das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Sie müssen Ihre Geschwindigkeit vermindern und langsam an den Fußgängerüberweg heranfahren.

Wenn die Sicht auf den Fußgängerüberweg eingeschränkt ist, können plötzlich Fußgänger auftauchen. Deshalb müssen Sie besonders vorsichtig heranfahren.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 26 - Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Kommentare (4)


schließen
schließen