Alle drei Antworten sind richtig.

Da vor und auf Zebrastreifen bereits ein Haltverbot herrscht, ist deshalb dort auch das Parken verboten. Ebenfalls darf auf Zebrastreifen nicht überholt werden.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 26 - Fußgängerüberwege

(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.

§ 41 - Vorschriftzeichen

(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen

1 2 3
lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote
Erläuterungen
66 Zeichen 293
Zeichen 293
Fußgängerüberweg
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.

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