Da vor und auf Zebrastreifen bereits ein Haltverbot herrscht, ist deshalb dort auch das Parken verboten. Ebenfalls darf auf Zebrastreifen nicht überholt werden.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 26 - Fußgängerüberwege
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
66
Zeichen 293
Fußgängerüberweg
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.
Die Antworten sind vielleicht etwas missverständlich. Natürlich muss vor einem Zebrastreifen gehalten werden, wenn Fußgänger diesen überqueren möchten, oder nennt man das dann anders?
Anmerkung der Redaktion
"Halten" und "anhalten" sind nicht nur zwei unterschiedliche Worte sondern auch zwei unterschiedliche Vorgänge. Wenn ein Fußgänger am Zebrastreifen die Straße überqueren will, müssen Sie "anhalten" und dem Fußgänger die Überquerung der Straße ermöglichen. Da es vor dem Zebrastreifen ein Haltverbot gibt, dürfen Sie vor dem Zebrastreifen nicht "halten". Deshalb darf auch vor dem Zebrastreifen nicht "gehalten" werden, während "angehalten" werden muss, wenn ein Fußgänger die Straße überqueren will.
Mein Fahrlehrer hat das, wie ich finde, sehr schön so definiert:"Parken" und "Halten" erfolgen freiwillig, "Warten" erfolgt verkehrsbedingt und "Liegenbleiben" fahrzeugbedingt.
Die zweite Frage "gehalten" ist sehr verwirrend bzw. uneindeutig ! Wenn ich für einen Fußgänger angehalten habe dann habe ich auch gehalten. Das ist doch echt begriffliche Erbsenzählerei. Warum muß man uns Schülern so gemeine Fallen stellen ?
Alle drei Antworten sind richtig.
Da vor und auf Zebrastreifen bereits ein Haltverbot herrscht, ist deshalb dort auch das Parken verboten. Ebenfalls darf auf Zebrastreifen nicht überholt werden.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 26 - Fußgängerüberwege
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
§ 41 - Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
Erläuterungen
Fußgängerüberweg
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.
BaldrianForte Samstag, 28. August 2010 110 48 110 48
Die Antworten sind vielleicht etwas missverständlich. Natürlich muss vor einem Zebrastreifen gehalten werden, wenn Fußgänger diesen überqueren möchten, oder nennt man das dann anders?Anmerkung der Redaktion
"Halten" und "anhalten" sind nicht nur zwei unterschiedliche Worte sondern auch zwei unterschiedliche Vorgänge. Wenn ein Fußgänger am Zebrastreifen die Straße überqueren will, müssen Sie "anhalten" und dem Fußgänger die Überquerung der Straße ermöglichen. Da es vor dem Zebrastreifen ein Haltverbot gibt, dürfen Sie vor dem Zebrastreifen nicht "halten". Deshalb darf auch vor dem Zebrastreifen nicht "gehalten" werden, während "angehalten" werden muss, wenn ein Fußgänger die Straße überqueren will.ambient Freitag, 10. Dezember 2010 94 71 94 71
Mein Fahrlehrer hat das, wie ich finde, sehr schön so definiert:"Parken" und "Halten" erfolgen freiwillig, "Warten" erfolgt verkehrsbedingt und "Liegenbleiben" fahrzeugbedingt.shopgirl Sonntag, 3. Juli 2011 110 105 110 105
Vor dem Zebrastreifen muss ich anhalten, um Leute rüber zu lassen, oder?Anmerkung der Redaktion
Ja.shopgirl Dienstag, 5. Juli 2011 109 100 109 100
:-)Ontheroad Mittwoch, 18. Januar 2012 106 78 106 78
Den Fehler hatte ich auch sicher gemacht. Darf man vor Fußgängerüberwegen halten? Muss man ja sogar wenn da Leute rüber wollen... Blöde Frage echt...Remox Dienstag, 11. Juli 2023 61 58 61 58
Die zweite Frage "gehalten" ist sehr verwirrend bzw. uneindeutig ! Wenn ich für einen Fußgänger angehalten habe dann habe ich auch gehalten. Das ist doch echt begriffliche Erbsenzählerei. Warum muß man uns Schülern so gemeine Fallen stellen ?