Sie müssen im Straßenverkehr immer mit den Fehlern anderer rechnen und, wo immer nötig, nachgeben. Deshalb lassen Sie den Radfahrer die Fahrbahn passieren (überqueren).

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 1 - Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Kommentare (1)


schließen
schließen