Das Verkehrszeichen kündigt eine Kurvenkombination an, deren erste Kurve nach rechts geht. Sie müssen rechtzeitig vor der Kurve Ihre Geschwindigkeit vermindern und rechts fahren, falls ein entgegenkommendes Auto die Kurve schneidet.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 40 - Gefahrzeichen
(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein, wie
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.
(4) Ein Zusatzzeichen wie
kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.
(5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzzeichen ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.
(6) Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 1.
(7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 2.
Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7)
Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
Das ist mal wieder eine Motorradfahrerfallenfangfrage. Geschwindigkeit vermindern geht schon in Ordnung, aber möglichst weit rechts zu fahren ist dann doch eher ein Fall für die Lebensversicherung. Spätestens in der nachfolgenden Linkskurve stehe ich ja dann wahrscheinlich im Gegenverkehr. Eine "lern und ignorier"-Frage?
Anmerkung der Redaktion
Vermutlich wurde wegen der optimalen Fahrlinie für Zweiradfahrer in Rechtskurven, der Zusatz "Möglichst" zur Antwort hinzugefügt. ;-)
Damit wird unterstellt, dass ich mich aufs Fehlverhalten Entgegenkommender einstellen muss. Vielleicht sollte man dann lieber gar nicht fahren? Diese Antwortmöglichkeit fehlt.
Anmerkung der Redaktion
Ja, Sie müssen im Straßenverkehr mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer Fehler machen. Deshalb kommt es auch immer wieder zu (schweren) Unfällen. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein Risiko. Wenn Sie vorausschauend fahren, können Sie dieses Risiko für sich und andere minimieren. Wenn Sie dieses Risiko ausschließen wollen, dann dürfen Sie sich nicht im Straßenverkehr bewegen.
Gefahrzeichen: „Doppelkurve”.
Das Verkehrszeichen kündigt eine Kurvenkombination an, deren erste Kurve nach rechts geht. Sie müssen rechtzeitig vor der Kurve Ihre Geschwindigkeit vermindern und rechts fahren, falls ein entgegenkommendes Auto die Kurve schneidet.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 40 - Gefahrzeichen
(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein, wie
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.
(4) Ein Zusatzzeichen wie
kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.
(5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzzeichen ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.
(6) Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 1.
(7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 2.
Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7)
Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
Erläuterungen
Doppelkurve
MichaIII Mittwoch, 15. Juni 2011 55 30 55 30
Das ist mal wieder eine Motorradfahrerfallenfangfrage. Geschwindigkeit vermindern geht schon in Ordnung, aber möglichst weit rechts zu fahren ist dann doch eher ein Fall für die Lebensversicherung. Spätestens in der nachfolgenden Linkskurve stehe ich ja dann wahrscheinlich im Gegenverkehr. Eine "lern und ignorier"-Frage?Anmerkung der Redaktion
Vermutlich wurde wegen der optimalen Fahrlinie für Zweiradfahrer in Rechtskurven, der Zusatz "Möglichst" zur Antwort hinzugefügt. ;-)lars6 Dienstag, 1. November 2011 36 28 36 28
Damit wird unterstellt, dass ich mich aufs Fehlverhalten Entgegenkommender einstellen muss. Vielleicht sollte man dann lieber gar nicht fahren? Diese Antwortmöglichkeit fehlt.Anmerkung der Redaktion
Ja, Sie müssen im Straßenverkehr mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer Fehler machen. Deshalb kommt es auch immer wieder zu (schweren) Unfällen. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein Risiko. Wenn Sie vorausschauend fahren, können Sie dieses Risiko für sich und andere minimieren. Wenn Sie dieses Risiko ausschließen wollen, dann dürfen Sie sich nicht im Straßenverkehr bewegen.