Normalerweise sollten Sie schon beim Heranfahren an einen Fußgängerüberweg darauf achten, dass dieser frei bleibt.

Wenn Sie doch einmal auf dem Überweg anhalten müssen, sollten Sie etwas vorwärts oder rückwärts fahren, um den Überweg so weit wie möglich frei zu machen, damit Fußgänger ungehindert den Fußgängerüberweg benutzen können.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 26 - Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

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