Vorschriftzeichen „Schneeketten vorgeschrieben”.

Das Vorschriftzeichen schreibt die Benutzung von Schneeketten vor! Dies gilt auch für Allradfahrzeuge.

Für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Hinweis: Wenn Sie noch nie Schneeketten montiert haben, sollten Sie dies mindestens einmal trainieren. Sie müssen darauf achten, dass die Schneeketten für Ihre Reifengröße geeignet sind!

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 3 - Geschwindigkeit

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 41 - Vorschriftzeichen

(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen

1 2 3
lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote
Erläuterungen
42 Zeichen 268
Zeichen 268
Schneeketten vorgeschrieben
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße nur mit Schneeketten befahren.

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