Wenn Sie an einen Stau heranfahren sollten Sie Warnblinklicht einschalten, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Sie sollten etwas Abstand zum Vordermann lassen, damit Sie zur Seite fahren können falls Rettungsfahrzeuge, Polizei oder Abschleppwagen von hinten kommen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur im Notfall oder nach einer Durchsage der Tunnelaufsicht verlassen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 42 - Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen
1
2
3
lfd. Nr.
Zeichen und Zusatzzeichen
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
14
Zeichen 327
Tunnel
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Durchfahren des Tunnels Abblendlicht benutzen und darf im Tunnel nicht wenden.
2. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.
In der Erklärung ist stets die Rede von "sollten" - die Frage zielt aber auf "müssen" ab. Streng ausgelegt wäre dann nur korrekt, wenn man keine der drei Antwortmöglichkeiten anklickt. Das kann aber auch nicht sein, weil sonst könnte in der Prüfung die Frage auch dann richtig beantwortet sein, wenn man sie gar nicht gemacht hat. Gruß Thomas
Anmerkung der Redaktion
Wir schreiben "sollten", weil die in den Antworten beschriebenen Verhaltensweisen nirgends in der StVO vorgeschrieben sind. In § 16 Abs. 2 der StVO steht nur, dass Sie Warnblinklicht einschalten dürfen. Der Abstand zum Vordermann bei Stillstand des Verkehrs wird von der StVO nicht vorgeschrieben. Diese Frage wäre in der Form "Wie sollten Sie sich bei einem Stau im Tunnel verhalten?" wesentlich besser formuliert.
Warum müssen ca. 5 m Sicherheitsabstand eingehalten werden?. Sie schreiben "Sie sollten etwas Abstand zum Vordermann lassen". Aber wo steht das in der Straßenverkehrsordnung. Gibt es eine spezielle Regel im Tunnel oder ein allgemeine?
Die Frage lautet: "Wie müssen Sie sich bei einem Stau im Tunnel verhalten?" und nicht "Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie an einen Stau im Tunnel heranfahren?" Ist doch ein Unterschied oder?
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage ist äußerst missverständlich formuliert. Siehe unsere Anmerkung zum Kommentar von susurs weiter oben.
Wenn Sie an einen Stau heranfahren sollten Sie Warnblinklicht einschalten, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Sie sollten etwas Abstand zum Vordermann lassen, damit Sie zur Seite fahren können falls Rettungsfahrzeuge, Polizei oder Abschleppwagen von hinten kommen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur im Notfall oder nach einer Durchsage der Tunnelaufsicht verlassen.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 42 - Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen
Erläuterungen
Tunnel
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Durchfahren des Tunnels Abblendlicht benutzen und darf im Tunnel nicht wenden.
2. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.
susurs Mittwoch, 6. April 2011 92 61 92 61
In der Erklärung ist stets die Rede von "sollten" - die Frage zielt aber auf "müssen" ab. Streng ausgelegt wäre dann nur korrekt, wenn man keine der drei Antwortmöglichkeiten anklickt. Das kann aber auch nicht sein, weil sonst könnte in der Prüfung die Frage auch dann richtig beantwortet sein, wenn man sie gar nicht gemacht hat. Gruß ThomasAnmerkung der Redaktion
Wir schreiben "sollten", weil die in den Antworten beschriebenen Verhaltensweisen nirgends in der StVO vorgeschrieben sind. In § 16 Abs. 2 der StVO steht nur, dass Sie Warnblinklicht einschalten dürfen. Der Abstand zum Vordermann bei Stillstand des Verkehrs wird von der StVO nicht vorgeschrieben. Diese Frage wäre in der Form "Wie sollten Sie sich bei einem Stau im Tunnel verhalten?" wesentlich besser formuliert.blackzhadow Samstag, 9. April 2011 100 82 100 82
Warum müssen ca. 5 m Sicherheitsabstand eingehalten werden?. Sie schreiben "Sie sollten etwas Abstand zum Vordermann lassen". Aber wo steht das in der Straßenverkehrsordnung. Gibt es eine spezielle Regel im Tunnel oder ein allgemeine?Anmerkung der Redaktion
Uns ist keine solche Regelung bekannt.hakanacar1975 Dienstag, 14. Juli 2015 110 95 110 95
Die Frage lautet: "Wie müssen Sie sich bei einem Stau im Tunnel verhalten?" und nicht "Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie an einen Stau im Tunnel heranfahren?" Ist doch ein Unterschied oder?Anmerkung der Redaktion
Diese Frage ist äußerst missverständlich formuliert. Siehe unsere Anmerkung zum Kommentar von susurs weiter oben.