Ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen besteht für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren und für alle Kraftfahrer in der Probezeit.
Straßenverkehrsgesetz StVG (Auszug)
§ 24c - Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Kann es eigentlich auch für Mitfahrende Konsequenzen (Führerscheinentzug etc.) haben, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss fährt?
Wenn man zu diesem Thema googelt, besagen einige Quellen, dass "lediglich" der Versicherungsschutz der Mitfahrenden erlischt (sofern diese vom Alkoholkonsum des Fahrers wussten), diesen jedoch nicht der Führerschein entzogen werden kann.
Ist dies richtig?
Anmerkung der Redaktion
Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (10 K 3224/05), in dem einem Beifahrer der Führerschein entzogen wurde, weil bei ihm ein Blutalkoholgehalt von 1,39 Promille und Cannabis-Abbauprodukte nachgewiesen wurden. Die Richter führten aus, dass bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis keine Fahreignung vorliege. Zu einem Führerscheinentzug bei "nur" Alkoholkonsum des Beifahrers haben wir nichts gefunden. Allerdings kann es für den Fahrer Konsequenzen haben, wenn er mit einem betrunkenen Beifahrer fährt und dieser im beispielsweise ins Lenkrad greift. Die Rechtsprechung sagt dazu, dass betrunkene Mitfahrer auf die hinteren Sitzbänke gesetzt werden müssen.
Da muss ich jennice1981 voll recht geben ... Ich dachte, dass ich, wenn ich ein Kraftfahrzeug führe, grundsätzlich während der Fahrt keinen Alkohol trinken darf.
Anmerkung der Redaktion
Das Alkoholverbot gilt nur für Kraftfahrer unter 21 Jahren und für Kraftfahrer in der Probezeit. Danach gelten die ganz normalen gesetzlichen Regelungen für Alkohol am Steuer.
Mich hat es auch verwirrt und gelesen hab ich das man über 21 nach Ende der Probezeit trinken darf. Deshalb lieber gleich vorher lernen und merken: Keiner sollte Alkohol trinken während der Fahrt, nicht mal 0,5 Promille ...
Das trinken von Alkohol am Steuer ist in der Bundesrepublik nur wegen dem Bundesland Bayern erlaubt!! Die trinken zum Mittagessen gern mal ein Bierchen, haben das absolute Alkoholverbot deshalb nicht durch bekommen!!
Darf ich dann am Steuer nach der Probezeit ein Bier trinken (0,3l)?
Anmerkung der Redaktion
Zu dieser Frage kann keine pauschale Aussage gemacht werden, da Alkohol, abhängig von Körpergewicht und weiteren Faktoren, auf unterschiedliche Menschen völlig unterschiedliche Auswirkungen hat.
Die Frage sollte heißen: Für wen besteht ein ABSOLUTES Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen? Das ist mal wieder eine völlig dämlich gestellte Frage, die nur dazu führt, dass man das richtige denkt, aber das 'falsche' ankreuzt...
Wenn man über 21 ist und nicht mehr in der Probezeit, darf man am Steuern Alkohol trinken, angenommen im Blut sind maximal 0,49 Promille?? Danke!
Anmerkung der Redaktion
Wenn Sie über 21 Jahre alt und nicht mehr in der Probezeit sind und keine durch Alkohol bedingten Ausfallerscheinungen haben, dürfen Sie maximal 0,49 Promille Alkohol im Blut haben und trotzdem fahren.
Ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen besteht für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren und für alle Kraftfahrer in der Probezeit.
Straßenverkehrsgesetz StVG (Auszug)
§ 24c - Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Marcelbock72 Sonntag, 2. Mai 2010 147 74 147 74
Wäre ein komplettes Alkoholverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht sinnvoll??? :-)Anmerkung der Redaktion
Selbstverständlich wäre das sinnvoll.sudik Donnerstag, 10. Juni 2010 59 41 59 41
Also ich meinte, das Alkohol am Steuer verboten ist, egal welches Alter oder wieviel Erfahrung man hat.Anmerkung der Redaktion
Das ist falsch, ein absolutes Alkoholverbot gilt nur für Fahranfänger in der Probezeit und für Kraftfahrer unter 21 Jahren.jonas88 Samstag, 17. Juli 2010 44 30 44 30
Kann es eigentlich auch für Mitfahrende Konsequenzen (Führerscheinentzug etc.) haben, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss fährt? Wenn man zu diesem Thema googelt, besagen einige Quellen, dass "lediglich" der Versicherungsschutz der Mitfahrenden erlischt (sofern diese vom Alkoholkonsum des Fahrers wussten), diesen jedoch nicht der Führerschein entzogen werden kann. Ist dies richtig?Anmerkung der Redaktion
Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (10 K 3224/05), in dem einem Beifahrer der Führerschein entzogen wurde, weil bei ihm ein Blutalkoholgehalt von 1,39 Promille und Cannabis-Abbauprodukte nachgewiesen wurden. Die Richter führten aus, dass bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis keine Fahreignung vorliege. Zu einem Führerscheinentzug bei "nur" Alkoholkonsum des Beifahrers haben wir nichts gefunden. Allerdings kann es für den Fahrer Konsequenzen haben, wenn er mit einem betrunkenen Beifahrer fährt und dieser im beispielsweise ins Lenkrad greift. Die Rechtsprechung sagt dazu, dass betrunkene Mitfahrer auf die hinteren Sitzbänke gesetzt werden müssen.jennice1981 Mittwoch, 4. August 2010 62 25 62 25
Die Frage muss anders gestellt werden. Man könnte meinen, das man nach der Probezeit und mit über 21 Jahren mit 2,0 Promille Auto fahren darf!andregolombiewski Montag, 25. Oktober 2010 23 13 23 13
Da muss ich jennice1981 voll recht geben ... Ich dachte, dass ich, wenn ich ein Kraftfahrzeug führe, grundsätzlich während der Fahrt keinen Alkohol trinken darf.Anmerkung der Redaktion
Das Alkoholverbot gilt nur für Kraftfahrer unter 21 Jahren und für Kraftfahrer in der Probezeit. Danach gelten die ganz normalen gesetzlichen Regelungen für Alkohol am Steuer.mondkind74 Freitag, 21. Januar 2011 14 12 14 12
Mich hat es auch verwirrt und gelesen hab ich das man über 21 nach Ende der Probezeit trinken darf. Deshalb lieber gleich vorher lernen und merken: Keiner sollte Alkohol trinken während der Fahrt, nicht mal 0,5 Promille ...elcin Donnerstag, 12. Mai 2011 11 4 11 4
Das trinken von Alkohol am Steuer ist in der Bundesrepublik nur wegen dem Bundesland Bayern erlaubt!! Die trinken zum Mittagessen gern mal ein Bierchen, haben das absolute Alkoholverbot deshalb nicht durch bekommen!!fosiko Donnerstag, 17. November 2011 6 6 6 6
Blöd formuliert! Für alle Kraftfahrer!!! Welche Fahrer dürfen denn unter Alkoholwirkung fahren???Anmerkung der Redaktion
Wenn Sie als Kraftfahrer nicht mehr in der Probezeit und über 21 Jahre alt sind, dürfen Sie maximal 0,49 Promille Alkohol im Blut haben.funkyryder Dienstag, 6. Dezember 2011 4 3 4 3
Darf ich dann am Steuer nach der Probezeit ein Bier trinken (0,3l)?Anmerkung der Redaktion
Zu dieser Frage kann keine pauschale Aussage gemacht werden, da Alkohol, abhängig von Körpergewicht und weiteren Faktoren, auf unterschiedliche Menschen völlig unterschiedliche Auswirkungen hat.Pablokeks Dienstag, 10. September 2013 25 2 25 2
Die Frage sollte heißen: Für wen besteht ein ABSOLUTES Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen? Das ist mal wieder eine völlig dämlich gestellte Frage, die nur dazu führt, dass man das richtige denkt, aber das 'falsche' ankreuzt...lalilu4566 Sonntag, 16. Februar 2014 6 2 6 2
Ich stimme allen anderen zu. Diese Frage ist ja mal echt STRANGE!!!!!dr.mhdsaleh82 Freitag, 28. August 2015 3 2 3 2
Pablokeks: Sie haben vollkommen recht :(adrianacalado Samstag, 12. November 2016 4 2 4 2
Die Frage ist leider sehr schlecht formuliert.plok1 Mittwoch, 18. Januar 2017 3 7 3 7
Die Frage ist nicht schlecht gestellt, ihr müsst nur mal lesen und verstehen...PenisimAfterlife Sonntag, 27. Januar 2019 12 2 12 2
Das ist wieder so eine Trickfrage damit man durchfällt und nochmal an den TÜV zahlt und die damit ihr Geld verdienen.Anmerkung der Redaktion
Es ist wichtig, dass Sie alle Fragen ganz genau lesen und die Regelungen kennen.emma.didier Montag, 18. Mai 2020 2 2 2 2
Wenn man über 21 ist und nicht mehr in der Probezeit, darf man am Steuern Alkohol trinken, angenommen im Blut sind maximal 0,49 Promille?? Danke!Anmerkung der Redaktion
Wenn Sie über 21 Jahre alt und nicht mehr in der Probezeit sind und keine durch Alkohol bedingten Ausfallerscheinungen haben, dürfen Sie maximal 0,49 Promille Alkohol im Blut haben und trotzdem fahren.iglesias Freitag, 24. September 2021 2 6 2 6
haha, gut das ich über 21 bin