Wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist, müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, damit andere Verkehrsteilnehmer Sie besser sehen können.

Da das Abblendlicht auch bei freier Sicht nur einen kurzen Bereich vor dem Fahrzeug ausleuchtet, ist die Antwort "Um Verkehrszeichen in größerer Entfernung besser sehen zu können" falsch.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 17 - Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

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