Richtzeichen: „Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches”.

Alle drei Antworten sind richtig.

Das Richtzeichen bedeutet, dass innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches maximal Schrittgeschwindigkeit (ca. 4-7 km/h) gefahren werden darf (1. Gang, normalerweise ohne Gas geben). Da dort das Spielen auf der Straße erlaubt ist, müssen Sie verstärkt auf Kinder achten. Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt!

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 42 - Richtzeichen

(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.

Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen

1 2 3
lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote
Erläuterungen
Abschnitt 4 Verkehrsberuhigter Bereich
12 Zeichen 325.1
Zeichen 325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
13 Zeichen 325.2
Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Erläuterung
Beim Ausfahren ist § 10 zu beachten.

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