Das Signal gilt immer dem unmittelbar hinter dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeug, also Ihnen! Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen und anhalten, wenn das Polizeifahrzeug anhält.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 36 - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

BITTE FOLGEN
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