Wenn rechts von rechten Fahrstreifen ein geeigneter Seitenstreifen zum Halten oder ein Parkstreifen vorhanden ist, darf auf dem rechten Fahrstreifen nicht gehalten oder geparkt werden. Sie dürfen dann nur auf dem Seitenstreifen halten oder parken.
Wenn auf dem rechten Fahrstreifen Schienen verlegt sind, darf auf dem rechten Fahrstreifen weder gehalten noch geparkt werden, um Schienenfahrzeuge nicht zu behindern.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 12 - Halten und Parken
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Alle drei Antworten sind richtig.
Wenn rechts von rechten Fahrstreifen ein geeigneter Seitenstreifen zum Halten oder ein Parkstreifen vorhanden ist, darf auf dem rechten Fahrstreifen nicht gehalten oder geparkt werden. Sie dürfen dann nur auf dem Seitenstreifen halten oder parken.
Wenn auf dem rechten Fahrstreifen Schienen verlegt sind, darf auf dem rechten Fahrstreifen weder gehalten noch geparkt werden, um Schienenfahrzeuge nicht zu behindern.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 12 - Halten und Parken
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
ravingtrees Donnerstag, 4. Juni 2020 42 20 42 20
Wie kann man sich das vorstellen bildlich wenn ein geeigneter seitenstreifen vorhanden ist?Anmerkung der Redaktion
Rechts von der Fahrbahnbegrenzung ist ein ausreichend befestigter Seitenstreifen vorhanden.
schoolboyR Donnerstag, 17. März 2022 34 23 34 23
Woran erkennt man, ob es sich um einen Seitenstreifen oder Parkstreifen handelt?Anmerkung der Redaktion
Ein Parkstreifen ist als Parkstreifen gekennzeichnet, sonst ist es ein Seitenstreifen.