Alle drei Antworten sind richtig.

Wenn rechts von rechten Fahrstreifen ein geeigneter Seitenstreifen zum Halten oder ein Parkstreifen vorhanden ist, darf auf dem rechten Fahrstreifen nicht gehalten oder geparkt werden. Sie dürfen dann nur auf dem Seitenstreifen halten oder parken.

Wenn auf dem rechten Fahrstreifen Schienen verlegt sind, darf auf dem rechten Fahrstreifen weder gehalten noch geparkt werden, um Schienenfahrzeuge nicht zu behindern.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 12 - Halten und Parken

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

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