Sie müssen darauf verzichten voreinander links abzubiegen, wenn Markierungen dies so vorschreiben oder wenn es die Verkehrslage erfordert, weil Sie beispielsweise erkennen, dass der Gegenverkehr sich falsch verhält und erst hinter Ihnen abbiegen will.

Zur Veranschaulichung haben wir eine Animation angefertigt.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 9 - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

§ 1 - Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

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