Wenn ein Kraftfahrer ein anderes Fahrzeug leicht beschädigt hat und sich unerlaubt entfernt, kann das eine Geld- oder Haftstrafe, einen Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot und eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Folge haben.
Alle drei Antworten sind richtig.
Wenn ein Kraftfahrer ein anderes Fahrzeug leicht beschädigt hat und sich unerlaubt entfernt, kann das eine Geld- oder Haftstrafe, einen Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot und eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Folge haben.