Sie müssen Ihre Geschwindigkeit der des Pkws anpassen und dürfen an geeigneter Stelle überholen.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 5 - Überholen

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage

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