Alle drei Antworten sind richtig.

Zuerst müssen Sie Warnblinklicht einschalten und etwa 100 m hinter dem Fahrzeug mindestens ein auffällig warnendes Zeichen aufstellen. Dabei sollten Sie eine Warnweste tragen.

Wenn Sie die Panne nicht selbstständig beheben können, müssen Sie Hilfe anfordern, damit das Fahrzeug schnellstmöglich (durch Reparatur vor Ort oder Abschleppen) aus dem Gefahrenbereich entfernt wird.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 15 - Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreieck, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

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