Sie sind für den betriebs- und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, mit dem Sie fahren. Deshalb sollten Sie vor jedem Fahrtantritt einen kurzen Check durchführen. Dieser Check umfasst unter anderem die Sichtprüfung der Bereifung auf Zustand und Profiltiefe und die Kontrolle des Reifenfülldrucks, eine komplette Prüfung der Beleuchtung, sowie eine allgemeine Sichtprüfung des Fahrzeugs. Außerdem sollten Sie die Bremsanlage auf Funktion prüfen!.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 23 - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.

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