Es handelt sich um eine Einbahnstraße mit linkem und rechtem Seitenstreifen. In Einbahnstraßen mit linkem und rechtem Seitenstreifen dürfen Sie auf dem linken und rechten Seitenstreifen parken.
Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Bild. Variable Bilder haben im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage kann in der Theorieprüfung das Bild ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Bilder wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Bilder nicht hervorgehoben.
Wenn Sie gegen den Einsatz von unveröffentlichten Variationen in der Theorieprüfung sind, dann unterstützen Sie die Aktion „Für eine transparente Theorieprüfung” auf Facebook.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 12 - Halten und Parken
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Auf der linken Seite ist eine Taxi Station! Auf Taxi Station darf man nicht parken!! Wie dumm ist diese Frage wieder? Einfach Wahnsinn, was für dämliche Fragen und Antworten von TÜV zusammengestellt werden. Ich hasse diese Menschen..
Anmerkung der Redaktion
Sie sind noch ein ganzes Stück von dem Taxenstand in der Variation 1.2.12-128-M-VS-1 entfernt und das absolute Haltverbot gilt erst ab diesem Zeichen. Aber das ist schwer zu erkennen und deshalb haben wir hier wieder ein typisches Beispiel für eine missverständliche Variation zu einer Mutterfrage, v. a weil die Lage des überdachten Hoteleingangs vermuten lässt, dass das Zeichen auch rückwirkend gelten könnte.
Es handelt sich um eine Einbahnstraße mit linkem und rechtem Seitenstreifen. In Einbahnstraßen mit linkem und rechtem Seitenstreifen dürfen Sie auf dem linken und rechten Seitenstreifen parken.
Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Bild. Variable Bilder haben im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage kann in der Theorieprüfung das Bild ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Bilder wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Bilder nicht hervorgehoben.
Wenn Sie gegen den Einsatz von unveröffentlichten Variationen in der Theorieprüfung sind, dann unterstützen Sie die Aktion „Für eine transparente Theorieprüfung” auf Facebook.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 12 - Halten und Parken
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
benjamin@zekavicaac Sonntag, 6. Mai 2018 53 24 53 24
Auf der linken Seite ist eine Taxi Station! Auf Taxi Station darf man nicht parken!! Wie dumm ist diese Frage wieder? Einfach Wahnsinn, was für dämliche Fragen und Antworten von TÜV zusammengestellt werden. Ich hasse diese Menschen..Anmerkung der Redaktion
Sie sind noch ein ganzes Stück von dem Taxenstand in der Variation 1.2.12-128-M-VS-1 entfernt und das absolute Haltverbot gilt erst ab diesem Zeichen. Aber das ist schwer zu erkennen und deshalb haben wir hier wieder ein typisches Beispiel für eine missverständliche Variation zu einer Mutterfrage, v. a weil die Lage des überdachten Hoteleingangs vermuten lässt, dass das Zeichen auch rückwirkend gelten könnte.