Auch wenn die Strecke relativ weit überschaubar ist, müssen Sie immer damit rechnen, dass Gegenverkehr auftaucht.
Auf dem Bild sehen Sie vor dem roten Fahrzeug den Schatten und die Umrisse eines weiteren Fahrzeugs. Deshalb müssen Sie damit rechnen, dass das rote Fahrzeug überholen könnte.
Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Text und variablem Bild. Variabler Text wird im Lernmodus lila und fett angezeigt. Ein variables Bild hat im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung das Bild und der variable Text ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Texte und Bilder wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Texte und Bilder nicht hervorgehoben. Der Text und das Bild könnten beispielsweise wie folgt variiert werden:
Ich überhole nicht, da das gelbe Fahrzeug überholen könnte
Ich überhole nicht, da das grüne Fahrzeug überholen könnte
Wenn Sie gegen den Einsatz von unveröffentlichten Variationen in der Theorieprüfung sind, dann unterstützen Sie die Aktion „Für eine transparente Theorieprüfung” auf Facebook.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 5 - Überholen
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Wodurch wird hier ersichtlich, dass das Fahrzeug vor mir überholen könnte? Den geringen Abstand zum Vordermann? Der Blinker ist ja aus. Das reine Existieren des Fahrzeugs ist nämlich für mich im Sinne der Frage noch kein Grund nicht zu überholen. Die Situation natürlich schon.
Anmerkung der Redaktion
Ganz vorne ist ein Gespann (sieht man am Schatten auf der Straße), das 80 km/h Stunde fährt (sieht man auf Ihrem Tacho). Das Fahrzeug vor Ihnen darf außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren. Deshalb müssen Sie damit rechnen , dass das Fahrzeug vor Ihnen überholt und Sie dabei nicht beachtet.
Auch wenn die Strecke relativ weit überschaubar ist, müssen Sie immer damit rechnen, dass Gegenverkehr auftaucht.
Auf dem Bild sehen Sie vor dem roten Fahrzeug den Schatten und die Umrisse eines weiteren Fahrzeugs. Deshalb müssen Sie damit rechnen, dass das rote Fahrzeug überholen könnte.
Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Text und variablem Bild. Variabler Text wird im Lernmodus lila und fett angezeigt. Ein variables Bild hat im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung das Bild und der variable Text ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Texte und Bilder wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Texte und Bilder nicht hervorgehoben. Der Text und das Bild könnten beispielsweise wie folgt variiert werden:
Ich überhole nicht, da das gelbe Fahrzeug überholen könnte
Ich überhole nicht, da das grüne Fahrzeug überholen könnte
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Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 5 - Überholen
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
RennfahrerKnut Freitag, 12. Januar 2024 1 0 1 0
Wodurch wird hier ersichtlich, dass das Fahrzeug vor mir überholen könnte? Den geringen Abstand zum Vordermann? Der Blinker ist ja aus. Das reine Existieren des Fahrzeugs ist nämlich für mich im Sinne der Frage noch kein Grund nicht zu überholen. Die Situation natürlich schon.Anmerkung der Redaktion
Ganz vorne ist ein Gespann (sieht man am Schatten auf der Straße), das 80 km/h Stunde fährt (sieht man auf Ihrem Tacho). Das Fahrzeug vor Ihnen darf außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren. Deshalb müssen Sie damit rechnen , dass das Fahrzeug vor Ihnen überholt und Sie dabei nicht beachtet.