Da der Beamte seitlich zur Fahrtrichtung steht, sollten Sie die Kreuzung vorsichtig überqueren.

Merkhilfe: Siehst du Brust oder Rücken, musst du auf die Bremse drücken. Siehst du die Seite, suche das Weite.

Diese Frage ist eine Mutterfrage mit variablem Text und variablem Bild. Variabler Text wird im Lernmodus lila und fett angezeigt. Ein variables Bild hat im Lernmodus einen lila Rahmen. Bei dieser Frage können in der Theorieprüfung das Bild und der variable Text ausgetauscht werden. Die in der Prüfung zum Einsatz kommenden variablen Texte und Bilder wurden nicht veröffentlicht. In der Prüfung (und in der Prüfungssimulation) werden variable Texte und Bilder nicht hervorgehoben. Der Text und das Bild könnten beispielsweise wie folgt variiert werden:

Ich lasse das blaue Fahrzeug zuerst fahren

Ich lasse den Lkw zuerst fahren

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Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 36 - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

(2) An Kreuzungen ordnet an:

1. Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung:
"Halt vor der Kreuzung”.
Der Querverkehr ist freigegeben.
Wird dieses Zeichen gegeben, gilt es fort, solange in der gleichen Richtung gewinkt oder nur die Grundstellung beibehalten wird. Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
2. Hochheben eines Armes:
"Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten”.
für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung:
"Kreuzung räumen”.

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