Wenn Sie bei Nacht durch den Gegenverkehr geblendet werden, dürfen Sie niemals in die Lichtquelle schauen. Sie müssen zum rechten Fahrbahnrand schauen, weil Sie so am wenigsten geblendet werden.
Wenn Sie sehr stark geblendet werden und kaum noch etwas sehen können, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit vermindern und notfalls anhalten.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 17 - Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
Handelt es sich bei dem Entgegenkommenden um Fernlicht? Sollte es der Fall sein, darf ich dem entgegenkommenden Fahrzeug mit der Lichthupe drauf hinweisen, dass er mich blendet?
Anmerkung der Redaktion
Ja, das entgegenkommende Fahrzeug hat höchstwahrscheinlich Fernlicht an. Nein, Sie dürfen das entgegenkommende Fahrzeug nicht mit Lichthupe darauf hinweisen, dass Sie geblendet werden.
Warum sollte ich den Gegenverkehr nicht mit der Lichthupe darauf hinweisen, dass er mich blendet? Die Blendung des Gegenverkehrs hat ein gewisses, wenn nicht sogar sehr großes Gefahrenpotential. Bei Gefahr darf man ja auch die Hupe benutzen und meiner Meinung nach auch die Lichthupe! Außerdem bin ich der Meinung dass die einmalige kurze Betätigung der Lichthupe bei Blendung durch den Gegenverkehr zur allgemeinen Sicherheit sehr beitragen kann! Denn im Normalfall hat der Gegenverkehr nur vergessen abzublenden. Wird er kurz darauf hingewiesen blendet er fast in jedem Fall ab! Außerdem besagt § 16 StVO dass Schall- u. Lichtzeichen benutzen darf wer sich oder andere gefährdet sieht! Und die Blendung durch den Gegenverkehr ist auf jeden Fall eine Gefährdung!
Anmerkung der Redaktion
Wenn Sie durch ein entgegenkommendes Fahrzeug stark geblendet werden, müssen Sie entsprechend langsamer fahren, notfalls sogar anhalten. Wenn Sie das tun, kann es zu keiner Gefährdung kommen, die den Einsatz der Lichthupe rechtfertigen könnte. Bitte lesen Sie dazu § 17 StVO Abs. 2 in der Erklärung.
Wenn Sie bei Nacht durch den Gegenverkehr geblendet werden, dürfen Sie niemals in die Lichtquelle schauen. Sie müssen zum rechten Fahrbahnrand schauen, weil Sie so am wenigsten geblendet werden.
Wenn Sie sehr stark geblendet werden und kaum noch etwas sehen können, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit vermindern und notfalls anhalten.
Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)
§ 17 - Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
Anita Dienstag, 2. August 2011 134 159 134 159
Handelt es sich bei dem Entgegenkommenden um Fernlicht? Sollte es der Fall sein, darf ich dem entgegenkommenden Fahrzeug mit der Lichthupe drauf hinweisen, dass er mich blendet?Anmerkung der Redaktion
Ja, das entgegenkommende Fahrzeug hat höchstwahrscheinlich Fernlicht an. Nein, Sie dürfen das entgegenkommende Fahrzeug nicht mit Lichthupe darauf hinweisen, dass Sie geblendet werden.theresiaingrid Montag, 3. Oktober 2011 144 129 144 129
Warum sollte ich den Gegenverkehr nicht mit der Lichthupe darauf hinweisen, dass er mich blendet? Die Blendung des Gegenverkehrs hat ein gewisses, wenn nicht sogar sehr großes Gefahrenpotential. Bei Gefahr darf man ja auch die Hupe benutzen und meiner Meinung nach auch die Lichthupe! Außerdem bin ich der Meinung dass die einmalige kurze Betätigung der Lichthupe bei Blendung durch den Gegenverkehr zur allgemeinen Sicherheit sehr beitragen kann! Denn im Normalfall hat der Gegenverkehr nur vergessen abzublenden. Wird er kurz darauf hingewiesen blendet er fast in jedem Fall ab! Außerdem besagt § 16 StVO dass Schall- u. Lichtzeichen benutzen darf wer sich oder andere gefährdet sieht! Und die Blendung durch den Gegenverkehr ist auf jeden Fall eine Gefährdung!Anmerkung der Redaktion
Wenn Sie durch ein entgegenkommendes Fahrzeug stark geblendet werden, müssen Sie entsprechend langsamer fahren, notfalls sogar anhalten. Wenn Sie das tun, kann es zu keiner Gefährdung kommen, die den Einsatz der Lichthupe rechtfertigen könnte. Bitte lesen Sie dazu § 17 StVO Abs. 2 in der Erklärung.Lukas Freitag, 21. Juni 2019 142 134 142 134
Aber kann es nicht sein, dass man gegen parkende Autos fährt, wenn sich am rechten Fahrbahnrand orientiert?Anmerkung der Redaktion
Wenn Sie nicht in den Lichtkegel sondern zum rechten Fahrbahnrand schauen, nehmen Sie parkende Fahrzeuge viel besser wahr.