Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen. Dazu gehören KEINE Taxen.

Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug)

§ 20 - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen, ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

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