Wichtige Zahlen für die Theorieprüfung Klasse B
Hier haben wir die Zahlen die für die Theorieprüfung der Klasse B zusammengestellt. Wenn Ihnen weitere Zahlen bekannt sind oder wenn sie einen Fehler gefunden haben, freuen wir uns über eine E-Mail an [email protected].
- Profiltiefe: mindestens 1,6 mm
- Ladung darf nach vorne um 50 cm hinausragen: ab einer Höhe von 2,50 m
- Höchstgeschwindigkeit, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, um Autobahnen benutzen zu dürfen: mehr als 60 km/h
- Halten/ Parken innerorts am Bahnübergang: mindestens 5 m vor Andreaskreuz
- Halten/ Parken außerorts Bahnübergang: mindestens 50 m vor Andreaskreuz
- Abstand beim Parken vor Kreuzungen/Einmündungen: mindestens 5 m
- Abstand beim Parken vor Kreuzungen/Einmündungen mit Radweg rechts neben der Fahrbahn: mindestens 8 m
- Fahrverbot für Lkw über 7,5 t und Lkw mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen: 0-22 Uhr
- Parken vor und nach Haltestellenschildern verboten: bis 15 m
- Mindestabstand beim Halten vor verdeckten Ampeln, Andreaskreuz und Stop-Schildern: 10 m
- Abstand beim Parken von der Fahrstreifenbegrenzung: 3 m
- Lkw (3,0 t) + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn/Landstraße: 80 km/h
- Pkw + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn/Landstraße: 80 km/h
- Höchstgeschwindigkeit Pkw’s mit Schneeketten: 50 km/h
- Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 min
- Mindestabstand von Fußgängern: 1,50 m
- Klasse B: 1 Anhänger (max. zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t oder 3,5 t plus 750 kg)
- Gesamtmasse Parken auf Gehwegen: 2,8 t
- Hauptuntersuchung: 2 Jahre(bei Neuwagen: 3 Jahre)
- Maximale Breite Fahrzeug: 2,55 m
- Maximale Höhe Fahrzeug: 4,00 m
- Maximale Länge bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger -: 12,00 m
- Maximale Länge bei Kraftfahrzeuge außer Zugmaschinen mit Anhängern: 18,00 m
- Maximale Länge, die Ladung nach hinten über das Kraftfahrzeug hinausragen darf, bei Wegstrecken bis 100 km: 3 m
- Maximale Länge, die Ladung nach hinten über das Kraftfahrzeug hinausragen darf, bei Wegstrecken über 100 km: 1,5 m
- Kennzeichnung nach hinten ragender Ladung: ab 1 m
- Kennzeichnung zur Seite überragender Ladung: ab 0,4 m
- Abstand Leitpfosten Autobahn/Landstraße: 50 m
- Wann darf man Nebelschlussleuchte benutzen: Bei Nebel mit weniger als 50 m Sichtweite
- Maximale Geschwindigkeit Verkehrsberuhigter Bereich: 7 km/h (Schrittgeschwindigkeit)
- Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft: 50 km/h
- Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft: 100 km/h
- Höchstgeschwindigkeit bei Nebel und Sichtweite unter 50 m: 50 km/h
- Richtgeschwindigkeit Autobahnen: 130 km/h
- Freie Fahrstreifenwahl innerorts: bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
- Länge Reaktionsweg bei 10 km/h: 3 m
- Länge Reaktionsweg bei 50 km/h: 15 m
- Bremsweg bei 50 km/h: 25 m
- Anhalteweg bei 50 km/h: 40 m
- Reaktionsweg bei 100 km/h: 30 m
- Bremsweg bei 100 km/h: 100 m
- Anhalteweg bei 100 km/h: 130 m
- Maximale Länge des Anhaltewegs bei einer Sichtweite von 50 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 25 m
- Maximale Länge des Anhaltewegs bei einer Sichtweite von 80 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 40 m
- Verdoppelung der Geschwindigkeit: 4-mal so langer Bremsweg
- Seitenabstand beim Vorbeifahren an einem parkendem Auto: 1 m
- Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern: innerorts 1,5 m, ausserorts 2 m
- Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen in der geschlossenen Ortschaft: 3 Pkw-Längen
- Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h (halber Tacho): 50 m
- Über einer Länge von 7 m: Es muss so viel Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen gehalten werden, dass ein überholendes Auto einscheren kann.
- Maximale Höhe über der Fahrbahn für eine Leuchte, die eine nach hinten herausragende Ladung kennzeichnet: 1,50 m
- Max. Abstand beim Abschleppen: 5 m
- Verstösse, die mit zwei Punkten im Fahreignungsregister eingetragen sind, werden frühestens nach 5 Jahren getilgt.