EU-Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
Zurück zum Inhaltverzeichnis I weiter zur "Fahrerlaubnisregister"IV.2. Verkehrszentralregister
Seit dem 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im Verkehrszentralregister. Auskunft erteilt das
Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen.
Anerkannt werden
- die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
- der Personalausweis, der Paß oder der behördliche Dienstausweis oder deren amtlich beglaubigte Ablichtung oder
- die Geburtsurkunde.
Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.